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DSGVO

WIR GEBEN IHNEN EINEN KURZEN UND ALLGEMEINEN ÜBERBLICK ÜBER DIE UMSETZUNG DER EU-DSGVO

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, bei der es konkret um die Rechte der Nutzer und die Pflichten der Unternehmen geht. Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Diverse Veränderungen und auch veränderte Vorgänge im Netz kommen auf uns zu. Besonders in den Bereichen Kundenbestellungen, Newsletter und Cookies etc. erwarten uns neue Regelungen.  Unternehmen unterliegen strengeren Regeln, wenn es um den Schutz von personenbezogenen Daten geht. Die Rechte der Nutzer werden durch das Auskunftsrecht und der Transparenzpflicht gestärkt. Somit unterliegen die Verantwortlichen einer Informationspflicht. Den Nutzern wird damit ein leichter Zugang zu den eigenen Daten verschaffen. Zudem kann das Löschen der personenbezogenen Daten verlangt werden. Immer mehr Unternehmen bitten aktuell Ihre Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung wird von den Datenschutzbehörden der Länder kontrolliert. Ziel der DSGVO ist die Vereinheitlichung des Datenschutzrechtes im europäischen Raum.

Die neuen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung:
– Unternehmen müssen auf Anfrage die Verarbeitung der Daten und die Dauer der Speicherung mitteilen.
– Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist rechtmäßig erlaubt, wenn eine Einwilligung des Betroffenen (mindestens 16 Jahre alt) über das Double Opt-In-Verfahren vorliegt.
– Es ist Pflicht je nach Größe des Unternehmens einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn man personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet.
– Es muss ein „Verzeichnis der Verarbeitungsaktivitäten“ geführt werden. Protokolliert wird in einer Tabelle, welche Daten wann, warum und wie im Unternehmen erhoben wurden.
– Es drohen höhere Strafen bei Verstößen. 4% des Vorjahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro. Je nachdem, welcher Wert der höhere ist.
– Bei Datenpannen besteht eine Melde- und Informationspflicht. Bei Datenschutzverletzungen müssen Unternehmen die betroffenen Nutzer in Kenntnis setzen.

Weitere Informationen zur DSGVO erhalten Sie im Netz.

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(Quelle: COMPLAC Service-Team, 08.05.2018)

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