Stand: 27.12.2021
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Planung, der Einkauf und die Durchführung von Plakatanschlag an Anschlagstellen und Werbemaßnahmen an Sonderwerbeformen, jeglicher Art.
Vereinbarung über die Kostentragung: Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist per Brief zu richten an:
COMPLAC Medienservice GmbH Hüllerstraße 148 32278 Kirchlengern
oder per Fax an: +49 (0) 5223 49112 200
oder per E-Mail an: info@complac.de oder info@iplakat.com.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Auch können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung der Sache vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Ausschluss des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
• zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
• zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
• zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.Bitte beachten Sie auch, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nur einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zusteht, also nur einer natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
COMPLAC gewährt dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht bis 65 Tage vor dem ersten Plakatierungstag. Bis zu diesem Termin erstattet COMPLAC alle noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vollen Umfang zurück. Dieser Rücktritt (Stornierung) gilt nur für Großflächen (18/1). Davon ausgeschlossen sind bereits entstandenen Kosten für z.B. Plakatproduktion oder Layoutkosten.
Alle Forderungen der COMPLAC werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel oder Schecks sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Auftraggeber sonst gegen vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen verstößt oder COMPLAC Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
COMPLAC ist in einem solchen Fall ferner dazu berechtigt, noch ausstehende Leistungen von (über das vertragliche Maß hinausgehende) Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei deren fruchtlosen Verstreichen wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Werbemittler, z.B. Werbeagentur handelt, der COMPLAC mit Werbemaßnahmen auf Veranlassung eines Kunden beauftragt, tritt dieser seine Forderungen in Höhe der Forderungen COMPLAC zur Sicherung derselben ab, die diese Abtretung annimmt.
Der Auftraggeber ist in diesem Falle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen für COMPLAC berechtigt, wenn und soweit er die ordnungsgemäße Weiterleitung der eingezogenen Beträge an COMPLAC sicherstellt. Kann der Auftraggeber hierfür keine Gewähr bieten, so hat er COMPLAC hiervon unverzüglich zu unterrichten, damit diese selbst aus abgetretenem Recht vorgehen kann.
Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher, auch künftiger, Forderungen von COMPLAC gegen den Auftraggeber. Sie erlischt erst mit kompletter Ausgleichung aller Forderungen der COMPLAC. COMPLAC ist zur Abtretung Ihrer Forderungen berechtigt. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, COMPLAC unverzüglich von Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte zu unterrichten.
Ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers ist im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstammt. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier.
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