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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 27.12.2021

§ 1 ALLGEMEINES

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der COMPLAC Medienservice GmbH, Hüllerstr. 148, 32278 Kirchlengern (nachstehend COMPLAC genannt), gegenüber ihren Auftraggebern. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Erfüllungsort für sämtliche uns erteilten Aufträge ist 32278 Kirchlengern.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  4. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Bünde vereinbart. Dasselbe gilt, wenn es sich bei dem Auftraggeber um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder wenn der Auftraggeber keinen eigenen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Gerichtsstandsvereinbarungen in Satz 2 und 3 gelten nicht bei einer durch Gesetz begründeten, abweichenden ausschließlichen Zuständigkeit.
  5. iPlakat ist ein Markenzeichen der COMPLAC Medienservice GmbH.
  6. Aufträge und Buchungen können über die Webseiten www.scout.complac.de (MediaScout), www.iplakat.com, xxxx.complac.de und über die iPhone-App „iPlakat“ erteilt werden. Werden der MediaScout oder Module davon in Kunden-Webseiten integriert, gelten die dort angegebenen AGBs. Nachfolgend werden diese Webseiten als Webportale benannt.
  7. Alle Leistungen, die von COMPLAC-Mitarbeitern erbracht werden, werden nachfolgend als Agenturleistung benannt.
  8. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Neuregelung zu vereinbaren.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Planung, der Einkauf und die Durchführung von Plakatanschlag an Anschlagstellen und Werbemaßnahmen an Sonderwerbeformen, jeglicher Art.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

  1. Buchung über Webportale: Die in den Webportalen aufgeführten Angebote, sind keine Angebote im juristischen Sinne. Mit der Betätigung der Schaltfläche „kostenpflichtige Bestellung abschicken“ unterbreitet der Auftraggeber zunächst ein verbindliches Auftragsangebot. In Abhängigkeit der Konfiguration des Webportals, kann die Schaltfläche auch anders definiert sein.
    Aufgrund zeitlich bedingter Überschneidungen kann es vorkommen, dass einzelne Werbeträger die im System als buchbar angezeigt werden, doch nicht mehr verfügbar sind, deshalb erhält
    1. nach Eingang des Angebots bei COMPLAC, der Auftraggeber eine automatische E-Mail, die lediglich den Eingang der Bestellung bestätigt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch COMPLAC dar. Die Annahme erfolgt, indem der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung mit allen verfügbaren Werbeträgern erhält, die COMPLAC nach Bearbeitung der Bestellung per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse sendet.
      Oder:
    2. in dem Fall, dass der Kunde im Anschluss des Bestellvorgangs bereits eine Rechnung erhalten und beglichen hat, erstellt COMPLAC über die ausgefallene Position(en) eine Gutschrift und erstattet den Betrag innerhalb von 5 Tagen zurück. Banklaufzeiten können diese Frist verlängern.
  2. Buchung über Agenturleistung: Verträge kommen ausschließlich nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die COMPLAC zustande. Aufträge des Auftraggebers sind grundsätzlich Festaufträge.
  3. COMPLAC behält sich vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung gegen Gesetze verstoßen würde oder Rechte Dritter verletzt werden. COMPLAC wird den Auftraggeber in diesem Fall per E-Mail von der Auftragsablehnung informieren.
  4. Sonderleistungen sind individuell zu vereinbaren, Sie werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.

§ 4 RÜCKSENDEKOSTENVEREINBARUNG, WIDERRUFSRECHT BIS ZU 14 TAGEN, AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTS

Vereinbarung über die Kostentragung: Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist per Brief zu richten an:
COMPLAC Medienservice GmbH Hüllerstraße 148 32278 Kirchlengern
oder per Fax an: +49 (0) 5223 49112 200
oder per E-Mail an: info@complac.de oder info@iplakat.com.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Auch können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung der Sache vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.

Ausschluss des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
•   zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
•   zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder 
•   zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.Bitte beachten Sie auch, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nur einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zusteht, also nur einer natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 5 UNSERE FREIWILLIGE RÜCKNAHMEGARANTIE

COMPLAC gewährt dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht bis 65 Tage vor dem ersten Plakatierungstag. Bis zu diesem Termin erstattet COMPLAC alle noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vollen Umfang zurück. Dieser Rücktritt (Stornierung) gilt nur für Großflächen (18/1). Davon ausgeschlossen sind bereits entstandenen Kosten für z.B. Plakatproduktion oder Layoutkosten.

§ 6 INHALT SELBST ERSTELLTER PLAKATE, BEEINTRÄCHTIGUNG VON RECHTEN DRITTER

  1. Für die Inhalte der vom Auftraggeber selbst erstellten Plakate (z.B. vom Auftraggeber verfasste Texte, eingebrachte Bilder und/oder Grafiken) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
  2. Sollten die Inhalte der Plakate Rechte Dritter verletzen, z.B. aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Vertrauensschutz, wird COMPLAC vom Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung umfasst Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft, sowie die notwendigen Kosten der rechtlichen Verteidigung.
  3. Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen oder anderweitige Ansprüche im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen COMPLAC und Auftraggeber geltend machen.
  4. Bei allen COMPLAC übermittelten Daten/Dateien, die zum Druck der Plakate verwendet werden, geht COMPLAC davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz aller erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte ist. Eine Überprüfung durch COMPLAC erfolgt nicht. COMPLAC weist darauf hin, dass Dritte gegenüber dem Auftraggeber im Falle von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Das gilt auch für Fotos, auf denen Personen erkennbar sind. Hier hat der Auftraggeber das Einverständnis dieser Personen zur Abbildung auf seinem Plakat einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen.
  5. Der Auftraggeber sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184 StGB), verstoßen. COMPLAC behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Zusicherung unverzüglich Anzeige zu erstatten.

§ 7 PREISE, AUFTRAGSABWICKLUNG, LIEFERUNG, ZAHLUNG

  1. Buchung über Webportale: Die Abwicklung der Plakatwerbeaktion bzw. die Lieferung der Extra-Produkte erfolgt zu den bei Bestellung gültigen, auf den Webportalen angegebenen Preisen. Die Preise setzen sich zusammen aus den Kosten für Plakatproduktion und -versand, sowie den Kosten für die Anmietung, Anbringung und Entfernung der Plakate auf den Werbestandorten und gegebenenfalls Lieferung von Extra Produkten. (z.B. Blumen). Kosten für Vertrags- und Nutzungsrechte, die durch die Verwendung selbst eingebrachter Bilder und/oder Grafiken in die Plakate entstehen, sind in diesen Preisen nicht enthalten und vom Auftraggeber ggf. zusätzlich zu tragen (s. hierzu auch § 6 der AGB).  Die Mehrwertsteuer wird im Warenkorb, Auftragsbestätigung und Rechnung ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt über die in den Webportalen zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden, Paypal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, Lastschrift und Kauf auf Rechnung. Die Belastung Ihres Bezahlsystems erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Kaufprozesses. Wir behalten uns vor, auf den unterschiedlichen Webportalen nicht alle Bezahlsysteme zur Verfügung zu stellen.
  2. Buchung über Agenturleistung: Es gelten die Preise die COMPLAC den Kunden in schriftlicher Form angeboten hat, auch als E-Mail. An die Angebote hält sich COMPLAC 4 Wochen gebunden. Skonto wird nur nach besonderer Vereinbarung gewährt, maximal 2 %.
  3. Voraussetzung für die Abwicklung des Auftrages ist der vollständige Ausgleich des von COMPLAC mit der Auftragsbestätigung oder der Rechnung eingeforderten Betrages, in dem angegebenen Zahlungsziel.
    Die Zahlung kann durch die auf den Webportalen angebotenen Zahlungsarten Sofortüberweisung, Paypal, Kreditkarte, Lastschrift und Banküberweisung getätigt werden. Aufgrund bestimmter Umstände behalten wir uns vor, nicht immer alle Zahlungsarten anzubieten.
    Akzeptiert der Kunde durch setzten des Häkchens in den Webportalen Banklastschrift / Bankeinzug und durch akzeptieren dieser AGB´s, stimmt der Kunde zu, dass die Forderung durch Lastschrift / Bankeinzug durch COMPLAC eingezogen wird. Sollte der eingeforderte Betrag aufgrund fehlender Kontodeckung oder falscher Angaben nicht einziehbar sein, ist COMPLAC zur Ausführung dieses Vertrages nicht verpflichtet. COMPLAC wird den Auftraggeber über diesen Sachverhalt umgehend unterrichten.
  4. Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift ist der Auftraggeber in vollem Umfange zum Ersatz der anfallenden Bankgebühren verpflichtet. COMPLAC wird eventuell angefallene Bankgebühren an den Auftraggeber weiterberechnen.
  5. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet.
  6. Zahlungen werden zunächst auf etwa angefallene Kosten, Zinsen und hernach auf die Hauptforderung verrechnet.

Alle Forderungen der COMPLAC werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel oder Schecks sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Auftraggeber sonst gegen vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen verstößt oder COMPLAC Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
COMPLAC ist in einem solchen Fall ferner dazu berechtigt, noch ausstehende Leistungen von (über das vertragliche Maß hinausgehende) Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei deren fruchtlosen Verstreichen wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Werbemittler, z.B. Werbeagentur handelt, der COMPLAC mit Werbemaßnahmen auf Veranlassung eines Kunden beauftragt, tritt dieser seine Forderungen in Höhe der Forderungen COMPLAC zur Sicherung derselben ab, die diese Abtretung annimmt.
Der Auftraggeber ist in diesem Falle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen für COMPLAC berechtigt, wenn und soweit er die ordnungsgemäße Weiterleitung der eingezogenen Beträge an COMPLAC sicherstellt. Kann der Auftraggeber hierfür keine Gewähr bieten, so hat er COMPLAC hiervon unverzüglich zu unterrichten, damit diese selbst aus abgetretenem Recht vorgehen kann.
Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher, auch künftiger, Forderungen von COMPLAC gegen den Auftraggeber. Sie erlischt erst mit kompletter Ausgleichung aller Forderungen der COMPLAC. COMPLAC ist zur Abtretung Ihrer Forderungen berechtigt. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, COMPLAC unverzüglich von Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte zu unterrichten.

§ 8 MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm online gestellten grafischen Vorgaben selbst zu prüfen. Eine Kontrolle der Plakate durch COMPLAC erfolgt nicht. Eventuelle Farbabweichungen vom Druckergebnis zu den Bildschirmfarben ist technisch bedingt und kein Mangel. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, insb. Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Plakate stellen keinen Mangel dar.
  2. Der Auftraggeber erteilt die Druckfreigabe durch das Übersenden seiner Druckdaten an COMPLAC. Auf weitere Druckfreigaben bzw. die Erstellung eines Proofs verzichtet der Auftraggeber.
  3. Ist der Kunde Unternehmer müssen Mängelrügen unverzüglich nach Lieferung schriftlich geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden.
  4. Sollten Unterbrechungen oder Störungen der Werbung auftreten, so sind diese unverzüglich bei COMPLAC zu melden. Als Nachweis sollten Belegfotos erstellt werden.
  5. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Die Plakatunternehmen fordern zur Durchführung einer Aktion eine Ersatzplakatmenge in Höhe von 10% der Auflage (aufgerundet auf volle Plakate und mind. 1 Ersatzplakat je Plakatlager). Ersatzplakate werden für eine eventuelle Reparaturklebung benötigt. Bestellt der Auftraggeber die Plakatauflage ohne Ersatzplakate, erkennt COMPLAC Reklamationen wegen Plakatbeschädigungen, Plakatierungsausfällen, etc. nur an, wenn die Beschädigung, der Ausfall etc. nicht durch eine Ersatzplakatierung hätte behoben werden können. Dementsprechend wird Ersatz bzw. Kostenerstattung wegen Plakatbeschädigungen, Plakatierungsausfällen, etc. nur geleistet, wenn der Auftraggeber die geforderte Plakatauflage inkl. Ersatzplakaten bestellt.
  7. Aus technischen Gründen (z.B. Sonn- oder Feiertag am gebuchten Aushangbeginn) kann die Plakatierung geringe Zeiträume früher oder später beginnen bzw. enden. Kompensationsansprüche aus diesem Grund bestehen weder für den Auftragnehmer noch für den Auftraggeber. Die Dekaden 01, 33 und 34 umfassen aufgrund des Jahreswechsels ggf. 14 Kalendertage und werden dem Auftraggeber nur mit 11 Kalendertagen berechnet. Plakatierungsausfälle in diesen Dekaden von bis zu 3 Tagen werden dem Auftraggeber nicht erstattet.
  8. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass bei kurzfristigem Ausfall von Werbeanlagen (z.B. durch Baustellen, Behinderungen etc.) eine gleichwertige andere Werbetafel plakatiert wird. COMPLAC wird den Auftraggeber über Ausfälle bzw. Änderungen informieren.
  9. Der Ausfall einzelner Werbeanlagen berechtigt den Auftraggeber nicht, die gesamte Werbeaktion zu stornieren.

§ 9 HAFTUNGSAUSSCHLUSS / HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. Offensichtliche Mängel sind COMPLAC unverzüglich und schriftlich im Einzelnen begründet anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit unverzüglich nach Beginn der Maßnahme zu prüfen. Nach Ablauf der Maßnahme können hierwegen Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Die übrigen Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
    Die Haftung der COMPLAC für Mängel an dem ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Material oder Folgeschäden hieraus ist ausgeschlossen.
    Gewährleistungsverpflichtungen kommt COMPLAC durch Nachholung der Maßnahme innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Mängelrüge nach. Weist der Kunde nach, dass die Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt dem Zweck der Werbemaßnahme nicht mehr gerecht wird oder sinnlos ist, erstattet COMPLAC die Mediakosten.
    Sonstige Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung oder der Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn neben der Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie ist durch ausdrückliche und zu diesem Zwecke erfolgte Eigenschaftszusicherung gesichert worden. Die Beratung durch COMPLAC erfolgt unverbindlich soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
  2. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von COMPLAC oder eines von ihren gesetzlichen Vertretern oder eines von ihren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.
  3. COMPLAC haftet nicht für Ausfälle, Beschädigungen an Plakaten etc., die von Dritten verübt wurden (z.B. Beschädigung, Überklebung, Bemalung von Plakaten und Vandalismus).
  4. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen oder Teile der vertraglichen Verpflichtungen sind ausgeschlossen.
  5. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
  6. Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format – oder Stellenreduzierung von Aushängen infolge behördlicher Auflagen oder aus anderen Gründen, die nicht COMPLAC zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Ersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.

§ 10 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND AUFRECHNUNG

Ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers ist im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstammt. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 11 DATENSCHUTZ, SICHERUNG DER BILDDATEIEN

  1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von COMPLAC auf Datenträgern gespeichert werden. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von COMPLAC selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte herausgegeben. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
  2. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, etwaig erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

INFORMATIONSPFLICHT BEI CONSUMER AUSKÜNFTEN

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier.

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